Die Installation von Photovoltaik-Anlagen soll attraktiver gestaltet werden. Zu diesem Zweck wurden einige Steuerentlastungen im Jahressteuergesetz 2022 vorgesehen.
Die Ertragssteuer entfällt auf Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen bis zu einer bestimmten Leistung. Dies betrifft Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 Kilowatt und auf Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzten Häusern bis 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Es gilt eine maximale Grenze von 100 Kilowatt-Peak (Modulleistung laut Marktstammdatenregister) pro Steuerpflichtigem.
Die Mehrwertsteuer fällt nicht beim Kauf und der Installation kleinerer Photovoltaik-Anlagen für Immobilienbesitzer an, wodurch sie sich nicht für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden müssen. Damit entfällt auch ein Vorsteuerabzug.
Bei uns ALLES aus einer Hand. Wir bieten das "Sorglospaket"
Wir beraten Sie vor Ort
Im Nachgang zum persönlichen Beratungsgespräch gehen wir in die Planungsphase und ermitteln die möglichen Erträge Ihrer PV Anlage, erarbeiten Ihnen ein individuelles Lösungskonzept und erstellen Ihnen ein transparentes und prüfbares Angebot
Sollten sich statisch relevante Fragen ergeben so verfügen wir auch hier über das notwendige Bauingenieur know how
Montage und Verkabelung der Anlage durch unser eigenes Fachpersonal, welches aus Elektrikern und Dachdeckern besteht
Anschluss der Anlage an das Hausnetz sowie ggf. notwendige Modifikationen der Hausverteilung gem. den gültigen VDE Vorgaben
Korrespondenz mit dem Energieversorger und Anmeldung der Anlage bei Ihrem Energieversorger
Aufschalten und Anschluss der Anlage an das öffentliche Energienetz
Einweisung in Ihre Anlage
Erstellung einer Dokumentation Ihrer individuellen PV Anlage
Unsere Mission
Zuverlässige Realisierung Ihrer Projekte
Wir sind stolz auf unsere Arbeit und setzen uns dafür ein, jeden unserer Kunden glücklich zu machen.